21.09.2002
Duldung und Demütigung
Ist der Islam tatsächlich eine so tolerante und
friedfertige Religion, wie nach den Terroranschlägen vom 11. September
allerorten behauptet wird? Geschichte und Gegenwart sprechen dagegen
von SIEGFRIED KOHLHAMMER
Nach den Massakern des 11. September 2001 beeilten
sich führende westliche Staatsmänner, ihren verschreckten Bürgern zu
versichern, dass die Terrorakte nichts mit dem Islam zu tun hätten - der
Islam sei vielmehr eine tolerante, friedliebende Religion. Es scheint
mir aus aktuellem Anlass sinnvoll, diese Beteuerungen einer
"dogmatischen Islamophilie" auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen,
denn - wie der 11. September gezeigt hat - Illusionen zu hegen, kann
nachteilige Folgen haben. Es ist jedoch auch nicht meine Absicht, gegen
solides Beweismaterial zu behaupten, dass der Islam nie anders als
intolerant war oder sein kann, sondern dass er wie alle nicht vom
Gewaltmonopol eines säkularen Rechtsstaats gebändigten Religionen zu
allem fähig ist.
Das
Kronjuwel in der Schatzkammer islamischer Toleranz ist die Institution
der Schutzbefohlenen (dhimma). Sie beruht auf
Koranversen, auf Prophetenworten und -taten (hadith)
und weiteren der über Jahrhunderte sich entwickelnden religiösen
Rechtsbestimmungen, die Teil dessen sind, was der rechtgläubige Muslim
zu tun und zu lassen hat. Die Institution der Dhimma wird als Vertrag
interpretiert, der den unterworfenen Andersgläubigen Leben, Eigentum
(einschließlich des Rechts, Handel und Gewerbe zu betreiben) sowie die
Ausübung ihrer Religion und Selbstverwaltung gewährt gegen die Zahlung
spezieller Kopf- und Landsteuern und weiterer Leistungen sowie der
Loyalität gegenüber dem islamischen Staat. Das ist nicht wenig. Aber es
ist weder spezifisch islamisch noch neu, noch besonders tolerant. Und es
ist kein Vertrag.
Auch juristischen Laien ist bekannt, dass ein unter
Gewaltandrohung zustande gekommener Vertrag null und nichtig ist - es
ist kein Vertrag, sondern "ein Angebot, das man nicht ablehnen kann",
wie Don Corleone es formuliert hätte. Dass Gewaltandrohung zugrunde
liegt, ergibt sich schon daraus, dass der so genannte Vertrag das Leben
gewährt, das bei Nichteingehen auf das Vertragsangebot verloren ist.
Unter anderem gegen die Zahlung von Schutzgeldern.
"Schutzgelderpressung" wäre insofern eine polemische, dem Sachverhalt
aber angemessenere Bezeichnung als "Vertrag".
Dass Gewalt drohte, daran besteht kein Zweifel: "Die
Invasion des Nahen Ostens bedeutete keineswegs eine freudige, befreiende
Erfahrung, sondern ging mit einem hohen Maß an Tod und Zerstörung
einher. Die Bewohner derjenigen Städte, die im Sturm genommen worden
waren, wurden entweder getötet oder in die Gefangenschaft verschleppt
und verloren ihr Eigentum", schreibt der US-amerikanische Professor für
jüdische Geschichte Norman A. Stillman. Die britische Autorin Bat Yeor
stellt fest: "Die arabischen Eroberungen ... waren begleitet von enormen
Zerstörungen. Mehr noch als die christlichen Quellen beschreiben die
muslimischen Chroniken die Plünderung und Einäscherung ganzer Städte und
zahlloser Dörfer und die an der Bevölkerung begangenen Massaker, ihre
Versklavung und Deportation."
Bei dem Hamburger Orientalisten Albrecht Noth liest
sich das so: "Nun hat natürlich die Vertragsbereitschaft der
muslimischen Eroberer nicht ausgeschlossen, dass es im Verlauf der
futuh (Eroberungen) auch immer wieder zu Kämpfen mit
der jeweils einheimischen Bevölkerung gekommen ist. Die Muslime hatten
ihre militärische Stärke, sei es in Gefechten, sei es bei der Belagerung
von festen Plätzen, des Öfteren erst einmal zu demonstrieren, bevor ihre
nichtmuslimischen Kontrahenten zu der Überzeugung kamen, dass eine
vertragliche Einigung mit den Muslimen für sie die vorteilhafteste
Lösung sei."
An solchen Demonstrationen hatte es schon der Prophet
bei zahlreichen Razzien, Belagerungen, Eroberungen und Vertreibungen
nicht fehlen lassen (einschließlich der Folter), am eindringlichsten im
Jahre 627 bei der Massakrierung der Juden vom Stamme Banu Qurayza. Sir
William Muir, der bedeutendste britische Islamwissenschaftler des 19.
Jahrhunderts, schreibt in The Life of Muhammad: "In der
Nacht wurden quer über den Marktplatz der Stadt Gräben ausgehoben, groß
genug, um die Leichen der Männer aufzunehmen. Am Morgen befahl Mohammed,
der selber zu den Zuschauern der Tragödie gehörte, dass die männlichen
Gefangenen in Gruppen von jeweils fünf oder sechs herbeigeführt werden
sollten. Jede Gruppe hieß man dann in einer Reihe am Rande des Grabens
niedersitzen, der bestimmt war, ihr Grab zu werden; dort wurden sie
enthauptet und die Leichen hinabgestoßen. ... Die Schlächterei, die am
Morgen begonnen hatte, dauerte den ganzen Tag und wurde bei Fackelschein
bis in den Abend hinein fortgesetzt. Nachdem er so den Marktplatz mit
dem Blut von sieben- oder achthundert Opfern getränkt und den Befehl
erteilt hatte, die Erde über den Leichen zu glätten, ließ Mohammed das
furchtbare Schauspiel hinter sich, um bei den Reizen Rihanas Trost zu
finden, deren Ehemann und männliche Verwandten alle gerade in dem
Massaker umgekommen waren." Die anderen Frauen und die Kinder wurden in
die Sklaverei verkauft.
Die Dhimmainstitution ist keine spezifisch islamische
Erfindung, sondern eine Variante zahlreicher vorgegebener Modelle
imperialer Einbindung von religiös und kulturell heterogenen minoritären
oder majoritären Bevölkerungsgruppen, auf deren Wirtschaftskraft,
Steuergelder und Expertise man nicht verzichten wollte und die deshalb
vor der Tötung, Ausweisung oder Zwangsassimilation und -konversion
bewahrt wurden. Sie ist die universelle Praxis der römischen und
mittelalterlichen Imperien. Ein Vergleich des christlichen Europas mit
den islamischen Staaten in diesem Zusammenhang zeigt keineswegs eine
Opposition intolerant/tolerant, vielmehr eine weitgehende
Übereinstimmung.
Neben
den religiösen Geboten lag dem Dhimmastatus - ebenso wie dem der
nichtchristlichen Minderheiten in Spanien, Sizilien und den
Kreuzfahrerstaaten - das Prinzip der utilitas zugrunde.
Die Existenz der Ungläubigen im Land des Islam, heißt es bei Bernard
Lewis, einem der ausgewiesensten Kenner des Nahen Ostens, erklärt sich
dadurch, dass "sie unterschiedlichen nützlichen Zwecken dienten, vor
allem ökonomischen".
Umar, der zweite Kalif, legte den Gläubigen den Schutz
der Dhimma ans Herz, einerseits weil der Prophet es so gewollt habe,
andererseits weil "sie für den Lebensunterhalt eurer Familien sorgen".
Mit erfrischender Offenheit beantwortete einer der Gefährten des
Propheten die Frage, was die Muslime den Tributpflichtigen denn
verdankten, mit folgender Auskunft: "Sie helfen dir, deiner Armut zu
entkommen, um dich mit dem Reichtum zu versorgen, über den du verfügst."
Was der Historiker Joshua Prawer über die
Kreuzfahrerstaaten sagt, lässt sich Wort für Wort auf die islamischen
übertragen: Aus der äußerst geringen Zahl der Eroberer im Verhältnis zu
den Eroberten und dem entschiedenen Unwillen Ersterer, einer produktiven
Tätigkeit nachzugehen, ergab sich "ein deutliches Grundmuster der
Koexistenz: Die Kreuzfahrer hatten niemals beabsichtigt, Produzenten von
Grundnahrungsmitteln oder irgendeiner anderen Form von Reichtum zu sein,
da sie sich als Herrscher sahen, die die Einheimischen ökonomisch
ausbeuteten. Diesen wurde durch politischen und militärischen Druck die
Rolle von Lieferanten zugewiesen. Die neue Gesellschaft bestand so von
Anfang an aus Eroberern und Eroberten, Ausbeutern und Ausgebeuteten."
Die Aufnahme der seit 1492 von der Iberischen
Halbinsel vertriebenen Juden durch den Sultan Bayezid II. ist wohl das
am häufigsten angeführte Beispiel islamischer Toleranz (und christlicher
Intoleranz). Um das damit einhergehende Schwarzweißbild ein wenig zu
korrigieren - es ist ja auffällig, dass die habituellen
Schwarzweißbild-, Schrecklichevereinfacher- und
Komplexitätsreduzierungskritiker im Fall der Konfrontation von
Christentum und Islam den Mund nicht aufkriegen -, sei daran erinnert,
dass keineswegs alle vertriebenen Juden der Einladung ins Osmanische
Reich folgten: Einige gingen in christliche Länder Europas, Italien vor
allem, und dort vor allem in den Kirchenstaat, oder siedelten sich im
Languedoc an, andere zogen in die portugiesischen Küstenstädte
Nordafrikas, wo sie an deren Verteidigung gegen die Angriffe der Muslime
teilnahmen.
Obwohl
neben Spanien und Portugal auch England, Frankreich und deutsche Länder
- um nur die wichtigsten zu nennen - die Juden für Jahrhunderte des
Landes verwiesen, gab es doch immer andere europäische Länder, die sie
aufnahmen, von Polen und Litauen über Savoyen bis zur mächtigen Republik
Venedig (später die protestantischen Länder), und aus demselben Grund
wie der Sultan.
Die Juden sind 1492 und in den folgenden Jahren nicht
zum ersten Mal von der Iberischen Halbinsel vertrieben worden: Der
Terror der Almohadenherrschaft (1130 - 1212) machte mit
Zwangsvertreibungen und -konversionen, Verfolgungen und Massakern
al-Andalus (und das von ihnen beherrschte Nordafrika)
weitgehend juden- und christenrein. (1159 verschwanden die letzten
christlichen Gemeinden Nordafrikas unter den Verfolgungen Abd al-Mumins.
1126 schon hatten die Almoraviden Christen nach Marokko deportieren
lassen.) 1033 waren in Fez etwas sechstausend Juden einem antijüdischen
Massaker zum Opfer gefallen, 1066 waren es etwa viertausend in Granada.
1232 kam es zu einem Judenmassaker in Marrakesch. 1465 lebten in Fez
wieder genug Juden, um sie in einem Massaker, das sich auf das gesamte
Land ausbreitete, fast vollständig auslöschen zu können.
Das letzte große Judenpogrom in der
arabisch-islamischen Welt fand 1945 in Tripoli und den umliegenden
Gemeinden unter den Augen der britischen Besatzer statt, dauerte bis zu
Gründung des Staates Israel 1948 an und wurde dann durch die Emigration
beziehungsweise Vertreibung der Juden abgelöst.
Die Juden der Iberischen Halbinsel waren dem
türkischen Sultan auch deshalb willkommen, weil er so Zwangsumsiedlungen
von Juden vermeiden konnte, wie sie schon nach der Eroberung
Konstantinopels zur Schaffung einer ökonomisch aktiven und steuerlich
ertragreichen Hauptstadt vorgenommen worden waren. Lewis: "Der
osmanischen Regierung lag viel daran, jüdische Bevölkerungsgruppen in
den neu eroberten christlichen Städten anzusiedeln. Die Juden wurden
manchmal dazu überredet, manchmal dazu gezwungen."
Und im Gegensatz zu den Christen galten die Juden als
politisch verlässlich, da sie keiner Parteinahme für die mit den Türken
verfeindeten christlichen Staaten verdächtig waren. Sie "wurden als
nützliche und produktive Elemente betrachtet und als ein Instrument
imperialer Politik benutzt". Vor allem das von ihnen mitgebrachte
Kapital und ihr technologisches Wissen, ihre sprachlichen, das heißt
Übersetzerfähigkeiten und anderes Expertenwissen bildeten die Grundlage
einer "Art symbiotischer Beziehung mit den Türken, die der Dienste
bedurften, die jene zu leisten vermochten". In dem Maße aber, wie ihre
Fähigkeiten und Dienste obsolet wurden und an Wert verloren, ihre
Kontakte zu Europa abbrachen, verschlechterte sich der Status der Juden,
verminderte sich die ihnen gewährte Toleranz.
Mit dem Versiegen der jüdischen Einwanderung gegen
Ende des 16. Jahrhunderts versiegte auch der Zustrom europäischen
Wissens, europäischer Technologie: "Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die
zuvor den Juden und ihren türkischen Herren von Nutzen gewesen waren,
veralteten, und die Juden hatten nicht länger irgendetwas Besonderes
oder Nützliches anzubieten" und wurden durch Christen ersetzt.
Lewis spricht von "der wachsenden Segregation, der
schwindenden Toleranz, der verminderten Partizipation, der zunehmenden -
materiellen sowohl wie intellektuellen - Armut" der Juden im Osmanischen
Reich in einem Klima allgemein zunehmender sunnitischer Orthodoxie. Für
die Juden in den arabischen Ländern des Reiches stellt Stillman fest:
"Das 16. Jahrhundert war ein kurzes strahlendes Zwischenspiel in der
langen Abenddämmerung des späten islamischen Mittelalters." Der Jude
hatte seine Schuldigkeit getan, der Jude konnte gehen. Nein, als
Beispiel für eine dem Islam innewohnende vortreffliche Toleranz taugt
das Schicksal der Juden im Osmanischen Reich nicht.
Die Grenzen einer auf dem Utilitasprinzip beruhenden
Toleranz sollten ihre positiven lebens- und glaubensrettenden Seiten
nicht vergessen machen. Es geht mir nicht um einen moralischen
Rigorismus, der das Gute nur getrennt vom Nützlichen als Gutes
anerkennen will, ist jenes doch sicher dessen zuverlässigster Freund und
Helfer, solange beide dasselbe Ziel verfolgen. Aber die Utilitastoleranz
des Dhimmastatus ist nur die eine Seite der islamischen Toleranz - und
nun zu den bad news.
Eine
auf absolute Wahrheit Anspruch erhebende universale Offenbarungsreligion
wie der Islam (oder das Christentum) sieht sich mit dem Problem
konfrontiert, wie sie mit den Mitgliedern anderer Religionen verfahren
soll, die sich auf ihrem Herrschaftsgebiet befinden. Will sie sich der
mit der Uneinsichtigkeit der Andersgläubigen gegebenen frechen
Provokation ("Glaub ich nicht!") und Infragestellung des eigenen
absoluten Wahrheitsanspruchs nicht durch Tötung oder Vertreibung
entledigen (und dem steht das Utilitasprinzip - auch in Form religiöser
Gebote und Verbote - entgegen), muss ein Modus gefunden werden, der die
überlegene Wahrheit der eigenen mit dem Fortbestehen der anderen
Religion(en) verbindet: der Modus ihrer öffentlichen und sinnfälligen,
beiden Seiten wahrnehmbaren Demütigung und
Erniedrigung.
Da beide Religionen nicht gleichzeitig die absolute
göttliche Wahrheit sein können - die moderne Spaltung in den privaten
religiösen und den säkularen gesellschaftlich-staatlichen Bereich, die
nur im ersteren den Absolutheitsanspruch konzediert und so die
gleichberechtigte Koexistenz aller Religionen im letzteren Bereich
ermöglicht, ist ja nicht gegeben -, muss die Überlegenheit der einen
durch die Unterlegenheit der anderen ihren sinnfälligen Ausdruck finden.
Man kann sich das als ein Nullsummenspiel der
Anerkennung vorstellen: Religion A kann nur anerkannt und geehrt sein,
wenn Religion B erniedrigt und gedemütigt ist - je anerkannter Religion
A, desto verächtlicher Religion B; die eigene Religion erhöhen heißt die
andere demütigen. "Der Islam herrscht, er wird nicht beherrscht", lautet
ein überliefertes Wort des Propheten: Es kann nur Erhöhung oder
Erniedrigung, Anerkennung/Ehre oder Verachtung/Ehrlosigkeit geben.
Die Gleichberechtigung der anderen Religion
anzuerkennen, wäre nicht nur ein absurder Widerspruch zum Anspruch der
einen absoluten Wahrheit, sie stellte auch eine sträfliche
Vernachlässigung religiösen Ernstes und Eifers dar. Die Verachtung und
Demütigung der anderen Religion(en) ist somit nicht dem Belieben der
einzelnen Gläubigen anheimgestellt und deren Sadismus oder Gutmütigkeit,
sondern religiöse Pflicht. Mit anderen Worten: Der Preis für die Duldung
durch das Utilitasprinzip des Dhimmastatus ist die Demütigung. Das geht
schon aus der grundlegenden Koranstelle 9, 29 hervor, wo die
Tributzahlung (jizya) mit der demütigenden Unterwerfung
einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die
Duldung der Existenz.
Ihren alltäglichen Ausdruck fand dieses Prinzip der
institutionalisierten Demütigung in Geboten und Verboten, die alle
Formen der Begegnung von Muslimen und Ungläubigen regelten: wie und wann
zu grüßen ist (von freundlichen oder tröstenden Worten wird abgeraten),
dass der Ungläubige sich auf der Straße in bescheiden-unterwürfiger
Haltung fortzubewegen und dem Muslim Platz zu machen hat, dass er nicht
auf einem Pferd (einem edlen Tier) reiten darf, sondern allenfalls auf
einem Maultier oder Esel und auch das nur im Damensitz, und dass er
absteigen muss, wenn er einem Muslim begegnet, dass er diskriminierende
Kleidung, Kopfbedeckung, Schuhe (im Extremfall sind ihm diese sogar
verboten) oder dem Judenstern entsprechende Abzeichen zu tragen hat.
Dass er sich mit Steinen bewerfen, am Bart zerren, ins
Gesicht schlagen und prügeln lassen muss, ohne sich wehren zu dürfen;
der Waffenbesitz ist ihm ohnehin untersagt, und einen Muslim zu
schlagen, zieht die Todesstrafe nach sich, dass seine Zeugenaussage vor
Gericht geringeren Wert hat als die eines Muslims und für den Fall, dass
es sich bei dem Angeklagten um einen Muslim handelt, wertlos ist.
Dass ein Ungläubiger keine Autorität irgendwelcher Art
über einen Muslim ausüben darf, dass ihm sexuelle Beziehungen zu
Musliminnen und deren Heirat bei Todesstrafe untersagt sind, dass er
keine neuen Gotteshäuser bauen, allenfalls die bestehenden nach - teuer
zu bezahlender - Erlaubnis der Behörden renovieren darf, dass Kreuze auf
den Kirchen und Glocken(läuten) in deren Türmen verboten sind ebenso wie
lautes Klagen bei Trauerzügen und so weiter und so fort.
Angesichts
der endlosen Reihe von Demütigungen, Erpressungen, Vertreibungen und
Pogromen, denen die Andersgläubigen unterm Islam ausgesetzt waren (und
sind), darf man vielleicht auf eine detaillierte und präzise Widerlegung
der einschlägigen kritischen Werke durch jene Islamwissenschaftler
hoffen, die unermüdlich den Gebetsruf von der islamischen Toleranz in
den Medien und von ihren Lehrstühlen erschallen lassen.
SIEGFRIED KOHLHAMMER,
Jahrgang 1944, ist Lektor am Institut für Vergleichende
Kulturwissenschaft an der Staatlichen Universität Yokohama. Das von ihm
herausgegebene Buch "Die Freunde und Feinde des Islam" (Steidl Verlag,
Göttingen 1996, 223 Seiten) ist leider nur noch antiquarisch erhältlich.
Die Langfassung des Textes findet sich im
Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken,
Nummer 639